Wahlen

8. März 2026

Kommunalwahl

Wahlbekanntmachungen

Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

 

Aktuelle Informationen

Beantragung und Ausgabe von Briefwahlunterlagen

Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen 2026 werden Anfang Februar 2026 verteilt. Dann können die Wahlberechtigten online, schriftlich oder persönlich die Ausstellung von Briefwahlunterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen selbst dürfen erst ab dem 16. Februar 2026 ausgehändigt bzw. versandt werden. 

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 6. März 2026, 15:00 Uhr, beantragt werden (bei einer Stichwahl bis Freitag, den 20. März 2026, 15:00 Uhr).

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wir weisen nochmal darauf hin, dass wir für die Kommunalwahl 2026 am 8. März 2026 und einer evtl. stattfindenden Stichwahl am 22. März 2026 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bildung der (Brief)Wahlvorstände suchen.

Was ist ein Wahlvorstand?
Jeder Wahlvorstand besteht aus:

  • 1 Wahlvorsteher, der die Tätigkeit des Wahlvorstandes leitet und die Aufgaben auf die übrigen Mitglieder verteilt
  • 1 stellv. Wahlvorsteher
  • 1 Schriftführer sowie ein stellv. Schriftführer, verantwortlich für das Ausfüllen der Wahlniederschriften
  • mehreren Beisitzern, die u.a. folgende Aufgaben haben: 
    Ausgabe der Stimmzettel, Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses

Die Wahllokale haben von 08:00 bis 18:00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Mitglieder des Wahlvorstandes können sich tagsüber ablösen. Es müssen stets mindestens drei Mitglieder anwesend sein. Ab 18:00 Uhr zählen alle Wahlhelfer gemeinsam die Stimmen aus.
Teilweise wird das Ergebnis der Kreistagswahl erst am Montag, 09.03.2026, ermittelt.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand erhält jeder Wahlhelfer ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 €. Sollte der Kreistag erst am Montag ausgezählt werden, gibt es eine zusätzliche Entschädigung von 30 €. Auch für den Wahldienst bei einer evtl. stattfindenden Stichwahl wird eine Entschädigung gezahlt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? 
Dann melden Sie sich bei Ihrem Bürgermeister oder im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt (09771 6160-12 oder buergerbuero(at)bad-neustadt-vgem.de) oder online unter: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgbadneustadt/meldung-als-freiwilliger-wahlhelfer/

 

Wahlergebnisse

Die vorläufigen Ergebnisse der Kommunalwahl sind am 08.03.2026 einsehbar. Der entsprechende Link wird an dieser Stelle veröffentlicht.

Allgemeine Informationen

Wahlen

Informationen zu den vergangenen Wahlen insbesondere ein Archiv und Informationen zum Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten finden Sie auf der Seite der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.