Das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen“ (ISEK) stellt eine Richtschnur dar, an der sich künftige Projekte, Aufgaben und Initiativen in der Gemeinde orientieren sollen. Ziel des ISEK ist, dem Ortskern neue Entwicklungsimpulse zu geben und mit neuen Nutzungsideen auch den aktuellen Themenfeldern der Ortskernerneuerung, wie dem demografischen Wandel, der Sicherung der Daseinsvorsorge (insbes. der Nahversorgung), aber auch dem bestehenden und drohenden Leerstand zu begegnen. Auch die Anforderungen der Barrierefreiheit an den öffentlichen Raum werden in die weiteren Planungen mit einbezogen. Das ISEK war und ist die Voraussetzung für die Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebiets nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).
Sanierung & Beratung
Sanierung
Sanierungsgebiet "Ortskern Burglauer"
Wichtige Unterlagen
Information für Eigentümer im Sanierungsgebiet
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Merkblatt zum Genehmigungsverfahren gemäß §§ 144 f. des Baugesetzbuches (BauGB)
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Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen
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Sanierungsgebiet "Ortskern Burglauer"
Rechtliche Grundlagen
Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes mit Plan
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Gestaltungsleitfaden für das Sanierungsgebiet
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12,20 MB
Beratung
Sanierungsberatung für Grundstücke im Sanierungsgebiet
Sie planen eine Sanierung und Ihr Objekt liegt im Sanierungsgebiet?
Dann können Sie eine kostenlose Sanierungsberatung über den Sanierungsberater der Gemeinde Burglauer in Anspruch nehmen.
Antrag für einen Beratungsgutschein
Antrag auf Beratungsgutschein an bauverwaltung(at)bad-neustadt-vgem.de senden.
Städtebauförderung
Die Gemeinde Burglauer ist Teil der Städtebauförderung und erhält Fördermittel aus den Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen.
